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   LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2019 - 5 Sa 277/18   

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https://dejure.org/2019,10571
LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2019 - 5 Sa 277/18 (https://dejure.org/2019,10571)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.02.2019 - 5 Sa 277/18 (https://dejure.org/2019,10571)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. Februar 2019 - 5 Sa 277/18 (https://dejure.org/2019,10571)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Betriebsvereinbarung zur Gewinnbeteiligung - Günstigkeitsprinzip - doppelte Beteiligung

  • IWW

    § 69 Abs. 2 ArbGG, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 4 Abs. 3 TVG, §§ 288 Abs. 1, 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVG § 4 Abs. 3
    Betriebsvereinbarung; Gewinnbeteiligung; Günstigkeitsprinzip; Betriebsvereinbarung zur Gewinnbeteiligung

  • rechtsportal.de

    TVG § 4 Abs. 3
    Abänderung vertraglicher Absprachen durch Betriebsnormen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Doppelte Gewinnbeteiligung möglich

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 11.04.2018 - 4 AZR 119/17

    Dynamische Bezugnahmeklausel - Änderung durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2019 - 5 Sa 277/18
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausdrücklich Vertragsbedingungen vereinbaren, die unabhängig von einer für den Betrieb geltenden normativen Regelung Anwendung finden sollen (vgl. BAG 24.10.2017 - 1 AZR 846/15 - Rn. 18 mwN; kritisch zur Rechtsfigur der "konkludenten Betriebsvereinbarungsoffenheit" BAG 11.04.2018 - 4 AZR 119/17 - Rn. 48 ff; Creutzfeld, NZA 2018, 1111 ff).
  • BAG, 16.04.2014 - 4 AZR 802/11

    Anrechnung von Leistungen auf einen Mindestlohnanspruch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2019 - 5 Sa 277/18
    Besteht - ähnlich wie bei einem Günstigkeitsvergleich mit Sachgruppenbildung nach § 4 Abs. 3 TVG - keine funktionale Gleichwertigkeit der zu vergleichenden Leistungen, ist die erbrachte Leistung nicht auf den zu erfüllenden Anspruch anzurechnen (vgl. BAG 16.04.2014 - 4 AZR 802/11 - Rn. 39 mwN).
  • BAG, 20.10.2017 - 2 AZR 783/16

    Staateninsolvenz - Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2019 - 5 Sa 277/18
    Im Übrigen dient der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz nur der Begründung von Rechten des Arbeitnehmers, nicht deren Einschränkung (vgl. BAG 20.10.2017 - 2 AZR 783/16 (F) - Rn. 50 mwN).
  • BAG, 22.10.2015 - 8 AZR 168/14

    Unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters - altersabhängige Herabsetzung der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2019 - 5 Sa 277/18
    63 aa) Aus dem Günstigkeitsprinzip, das auch im Verhältnis von Betriebsvereinbarungen zu einzelvertraglichen Ansprüchen gilt (vgl. BAG 22.10.2015 - 8 AZR 168/14 - Rn. 25 mwN) folgt nicht, dass der Kläger nur eine Leistung - entweder aus der Unternehmensregelung 2007 oder der Betriebsvereinbarung 2013 - verlangen könnte.
  • BAG, 24.10.2017 - 1 AZR 846/15

    Ablösung einer Gesamtzusage durch Gesamtbetriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2019 - 5 Sa 277/18
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausdrücklich Vertragsbedingungen vereinbaren, die unabhängig von einer für den Betrieb geltenden normativen Regelung Anwendung finden sollen (vgl. BAG 24.10.2017 - 1 AZR 846/15 - Rn. 18 mwN; kritisch zur Rechtsfigur der "konkludenten Betriebsvereinbarungsoffenheit" BAG 11.04.2018 - 4 AZR 119/17 - Rn. 48 ff; Creutzfeld, NZA 2018, 1111 ff).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2021 - 8 Sa 110/21

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Gewinnbeteiligung

    Die Vereinbarung aus dem Jahr 1993 stehe neben dem Anspruch aus der Betriebsvereinbarung, zumal eine vergleichbare Konstellation vorliege wie in dem der Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz vom 21.02.2019, 5 Sa 277/18 entschiedenen Fall.

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausdrücklich Vertragsbedingungen vereinbaren, die unabhängig von einer für den Betrieb geltenden normativen Regelung Anwendung finden sollen (BAG, Urteil vom 30. Januar 2019 - 5 AZR 450/17 -, Rn. 60; Urteil vom 24. Oktober 2017 - 1 AZR 846/15 -, Rn. 18; Urteil vom 05. März 2013 - 1 AZR 417/12 - Rn. 60; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Februar 2019 - 5 Sa 277/18 -, Rn. 60 ; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 15. Februar 2016 - 7 Sa 1558/14 -, Rn. 62; kritisch BAG, Urteil vom 11.04.2018 - 4 AZR 119/17 - Rn. 48 ff; Creutzfeld, NZA 2018, 1111 ff).

    Dieses Auslegungsergebnis steht auch nicht im Widerspruch zu der Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz vom 21.01.2019, 5 Sa 277/18, in der das LAG bezüglich der oben zitierten Unternehmensregelung aus dem Jahr 2007 eine Betriebsvereinbarungsoffenheit verneint hat.

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